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Unfallgutachter

Unfallgutachter Berlin

Immer häufiger werden bei Unfällen Gutachter hinzugezogen, um den Schaden und die Schadenshöhe professionell und gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Jeder Unfallgeschädigte hat dabei das Recht, seinen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.

Wann können Unfallgutachter kostenfrei hinzugezogen werden?

Die Kosten für den Unfallgegner übernimmt die gegnerische Versicherung immer dann, wenn Sie UNSCHULDIG in einen Unfall verwickelt wurden und auch keinerlei Mitschuld tragen.

Wer zumindest mitschuldig an einem Unfall ist, muss seinen Unfallgutachter selbst bezahlen.

Handelt es sich beim eingetretenen Schaden um einen sogenannten Bagatellschaden (Reparaturkosten unterhalb von rund 750 Euro) braucht die gegnerische Versicherung für die Kosten des Unfallgutachters nicht aufzukommen. Auch in diesem Fall müssten Sie die Kosten für einen Unfallgutachter selbst übernehmen.

Muss ich den Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Jeder Unfallgeschädigte hat immer das Recht, seinen eigenen Gutachter zu beauftragen und frei auszuwählen.

Wenn der Unfallgutachter von der Versicherung des Unfallverursachers beauftragt wird, besteht eine gegenläufige Interessenslage. Es wird nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung liegen, den Ihnen entstandenen Schaden so gut wie möglich abzugelten – sondern einfach so wenig wie irgend möglich leisten zu müssen.

Auch der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Unfallgutachter ist zwar ebenfalls dazu verpflichtet, unabhängig und objektiv zu arbeiten – dennoch könnten aber wichtige Ansprüche, die Sie geltend machen könnten, unberücksichtigt bleiben, weil niemand sie darauf aufmerksam macht. Das leistet nur ein Unfallgutachter, der allein FÜR SIE tätig wird und damit auf Ihrer Seite steht.

Unfallgutachter

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Solche Ansprüche könnten sein:

Nur ein ausschließlich für Sie tätiger Unfallgutachter wird sie umfassend über Ihre Ansprüche aufklären und sie darauf aufmerksam machen, was Ihnen zusteht. Im Interesse eines von der gegnerischen Versicherung beauftragten Unfallgutachters liegt das sicherlich nicht.

Wie gehen Unfallgutachter vor?

Ein Unfallgutachter kann auch direkt vor Ort an die Unfallstelle gerufen werden.

Dort dokumentiert er zunächst den Unfall und den eingetretenen Schaden und macht professionelle Aufnahmen, die später auch vor Gericht als Beweise anerkannt werden.

Er ermittelt durch sorgfältige Begutachtung den gesamten Schaden, klärt über bestehende Ansprüche auf und ermittelt die Schadenshöhe. Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, muss die Versicherung entsprechend der Höhe des vom Gutachter bemessenen Schadens bezahlen. Wie hoch die tatsächlichen Reparaturkosten danach ausfallen, bleibt dann unerheblich. Es zählt allein der im Gutachten festgehaltene Schaden.

Nach der erfolgten Schadensbegutachtung wird das Unfallgutachten erstellt. Es enthält neben den Reparaturkosten auch die eingetretene Wertminderung. Im Gespräch setzt der Gutachter dann die Höhe weiterer Ansprüche fest und hilft bei der Durchsetzung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.

Bei jedem Unfallschaden ist der Unfallgutachter also ein wichtiger Verbündeter bei der Durchsetzung aller bestehenden Ansprüche nach einem Unfall. Als Geschädigter allein ist es wesentlich schwerer, am Ende alle bestehenden Ansprüche tatsächlich bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.