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Kfz Gutachter Wilmersdorf

Kfz Gutachter Wilmersdorf

Ob Sie ein Schadensgutachten, ein Wertgutachten oder einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Schadens benötigen: als Ihr Kfz Gutachter in Wilmersdorf sind wir jederzeit vor Ort zur Stelle.

Hilfe nach einem Unfall

Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben und Sie dabei keine Schuld trifft, ist unsere Hilfe vor Ort für Sie besonders wertvoll: mit unserer Unterstützung bekommen Sie von der gegnerischen Versicherung wirklich jeden Schaden ersetzt, der Ihnen entstanden ist – auch Schäden, die über die Beschädigung des Fahrzeugs hinausgehen.

Das kann Schmerzensgeld sein oder ein Ersatz für Ihren durch den Unfall verpassten Flug – oder auch eine Entschädigung für einen durch den Unfall erlittenen Verdienstentgang oder für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs in realistischer Höhe. Die gegnerische Versicherung hat naturgemäß kein großes Interesse daran, Ihnen mehr zu bezahlen, als unbedingt nötig. Aus diesem Grund brauchen Sie uns.

Sobald Sie den Unfall nicht mitverschuldet haben und die Schadenshöhe über der Bagatellgrenze (rund 750 Euro Schadenssumme) liegt, brauchen Sie unsere Leistung nicht zu bezahlen. Unser Honorar wird dann direkt von der gegnerischen Versicherung beglichen. Das ist Ihnen gesetzlich garantiert und Ihr Recht als Unfallgeschädigter. Sie zahlen uns keinen Cent! Das gilt übrigens auch, wenn Sie sich zusätzlich mit einem Rechtsanwalt beraten wollen.

Wir dokumentieren dafür sorgsam und fachlich korrekt den Unfallschaden.

Kfz Gutachter Wilmersdorf

Kfz Gutachter Wilmersdorf

Unsere Dokumentation als Sachverständige zählt dabei auch vor Gericht als wichtiges Beweismittel, falls das nötig sein sollte.

Danach ermitteln wir die Höhe der anfallenden Reparaturkosten. Als Sachverständige können wir Schäden besser abschätzen als ein Laie – und nicht selten verursacht ein Schaden, der von außen zunächst einmal gar nicht „so dramatisch“ wirkt am Ende Reparaturkosten von mehreren tausend Euro. Hier hilft Ihnen unser Gutachten: es zeigt klar auf, was alles repariert werden muss. Das sieht auch die gegnerische Versicherung – und zahlt zumeist ohne Probleme.

Im Zuge der Gutachtenstellung machen wir Sie auch auf alle anderen Ansprüche aufmerksam, die Sie zusätzlich bei der gegnerischen Versicherung noch geltend machen können – vom Schmerzensgeld bis hin zu eingetretenen Vermögensschaden. Wir helfen Ihnen dann auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche – damit Sie in jedem Fall alles das bekommen, was Ihnen von Rechts wegen zusteht.

Bei einem Unfall schnell zur Stelle

Sie können uns auch direkt zu einer Unfallstelle rufen. Innerhalb des Berliner Stadtgebiets kommen wir auch direkt an den Ort des Unfalls und übernehmen sofort die Dokumentation des Schadens.

Für einen kleineren Schaden erstellen wir auch gerne einen Kostenvoranschlag. Die Versicherung muss dann die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten in jedem Fall bezahlen (sogenannte fiktive Abrechnung) – Sie können Ihr Fahrzeug dann reparieren lassen, wo Sie möchten, oder es sogar selbst reparieren. Die Versicherung muss den im Kostenvoranschlag in jedem Fall bezahlen.

Am besten notieren Sie unsere Nummer und legen den Zettel griffbereit zu Ihren Unfallunterlagen im Fahrzeug. Im Falle eines Unfalls können Sie uns dann sofort anrufen und wir sind für Sie als Ihr Kfz Gutachter umgehend zur Stelle.

Wenn Sie für andere Zwecke eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs oder eines Schadens benötigen oder vor einem Verkauf ein Wertgutachten in Händen halten möchten, um Ihre Verhandlungsposition zu verbessern, helfen wir natürlich ebenfalls jederzeit gerne. Rufen Sie uns an!