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Verkehrsunfall Berlin

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Ein Verkehrsunfall ist ein Unfallereignis im Straßenverkehr, an dem mindestens zwei Verkehrsteilnehmer beteiligt sind. Dabei gibt es immer einen Unfallverursacher und einen Unfallgeschädigten. Gegebenenfalls kann der Unfallgeschädigte auch mitschuldig am Unfallereignis sein.

Mögliche Schäden bei einem Unfall

Als Unfallgeschädigter kann man unterschiedliche Arten von Schäden durch einen Unfall erleiden:

Als Unfallgeschädigter, der am Unfall keinerlei Mitschuld trägt, steht einem SCHADENERSATZ für jeden einzelnen erlittenen Schaden zu. Die Kosten dafür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

Weiters hat man als Unfallgeschädigter das Recht, sich auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers rechtlich beraten zu lassen und einen EIGENEN Unfallgutachter beizuziehen.

Was sind immaterielle Schäden, was sind Vermögensschäden?

Ein immaterieller Schaden betrifft keine dinglichen, geldwerten Güter,

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sondern immaterielle Güter betrifft. Das sind beispielsweise Körper, Psyche, Seele, Freiheit oder Ehre.

Als Entschädigungsleistung für einen erlittenen Schaden an Körper oder Psyche (außer den direkten Wiederherstellungskosten nach einer körperlichen Verletzung, die eine geldwerte Leistung darstellen) kommt in den meisten Fällen eine Zahlung von Schmerzensgeld als Ersatz für den erlittenen Schaden zur Anwendung.

Durch Schmerzensgeld werden auch erlittene Schmerzen während der körperlichen Wiederherstellung, sowie Einschränkungen in der persönlichen Freiheit und der körperlichen Beweglichkeit während der Heilungsphase abgegolten.

Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn das Unfallereignis einen indirekten Schaden am Vermögen des Unfallgeschädigten ausgelöst hat. Wer beispielsweise auf dem Weg zum Flughafen war und durch den Unfall seinen Flug verpasst hat, den er nun neu buchen muss, kann einen Vermögensschaden in Höhe des neuen Flugtickets geltend machen.

Wie werden erlittene Schäden nach einem Unfall geltend gemacht?

In der Praxis empfiehlt es sich, nach einem Unfall einen eigenen Unfallgutachter beizuziehen. Sobald die Schadenshöhe über einen Bagatellschaden (Schadenssumme unterhalb von rund 750 Euro) hinausgeht, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die gesamten Kosten für den Unfallgutachter zu übernehmen.

Der Unfallgutachter hilft nicht nur bei der Dokumentation des Schadens (auch direkt vor Ort), was für spätere eventuelle Gerichtsprozesse wichtig ist, sondern er hilft auch in allen Fällen bei der konkreten Bemessung der eigenen Schadenersatzansprüche und ihrer Durchsetzung bei der gegnerischen Versicherung.