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Kfz Gutachten Berlin

Kfz Gutachten Berlin

Ein Kfz Sachverständiger kann für Sie drei verschiedene Arten von Gutachten erstellen: einen Kostenvoranschlag, ein Schadens- oder Unfallgutachten und ein Wertgutachten.

Der Kostenvoranschlag

Zunächst einmal ist nicht sicher, ob Sie als Unfallgeschädigter tatsächlich Anspruch darauf haben, dass die Kosten für einen Schadensgutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wäre das nicht der Fall.

Auch hier ist der Kfz Sachverständige aber bereits nützlich: Er kann einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellen und Sie können bei der gegnerischen Versicherung eine Bezahlung nach Kostenvoranschlag (sogenannte fiktive Abrechnung) verlangen.

Da für den Kostenvoranschlag ortsübliche Preise einer Markenwerkstatt angesetzt werden, können Sie Ihr Fahrzeug in jede beliebige Werkstatt zur Reparatur bringen. Sie brauchen danach auch keine Werkstattrechnungen mehr nachzureichen. Sie dürfen sogar Ihr Fahrzeug selbst reparieren – es muss nur fachgerecht instand gesetzt werden.

Eine fiktive Abrechnung ist in jedem Fall möglich – auch bei einem Bagatellschaden. Abzüge vom Kostenvoranschlag, die die gegnerische Versicherung vornimmt, sind in den allermeisten Fällen unzureichend. Lediglich bei der Mehrwertsteuer wird nur der Teil erstattet, der tatsächlich angefallen ist.

Unfallgutachten

Ein komplettes Unfallgutachten wird erstellt, wenn der entstandene Schaden über der Bagatellschadengrenze (rund 750 Euro) liegt.

Kfz Gutachten Berlin

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In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten für den Kfz Sachverständigen übernehmen.

In einem Unfallgutachten wird der Kfz Sachverständige den entstandenen Schaden umfassend begutachten, dokumentieren und bewerten. Er wird sie zudem darauf aufmerksam machen, welche weiteren Schadensersatzansprüche Sie als Unfallgeschädigter im konkreten Einzelfall noch gegen die Versicherung geltend machen können (Schmerzensgeld, Vermögensschäden, Nutzungsausfall, Beschädigungen von im Fahrzeug befindlichen Sachen, etc.). Der Kfz Gutachter hilft Ihnen nach dem Unfall auch, die im Gutachten festgehaltenen Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen.

Aus diesem Grund ist es wichtig. als Unfallgeschädigter SELBST einen Kfz Sachverständigen zu beauftragen – und nicht etwa den zu nehmen, den die gegnerische Versicherung mit sendet. Es liegt nämlich kaum im Interesse der gegnerischen Versicherung, Sie auch noch auf Ansprüche aufmerksam zu machen, die Sie sonst aus Unkenntnis nicht gestellt hätten.

Das Wertgutachten

Ein Gutachten über den Wert eines Fahrzeugs kann in unterschiedlichen Fällen hilfreich sein. Wenn beispielsweise nach einem Unfall die zu erwartenden Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen, zahlt die gegnerische Versicherung normalerweise den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert – Restwert des Fahrzeugs = Wiederbeschaffungsaufwand).

Dabei wird der Restwert gerne etwas höher angesetzt – und damit ein niedrigerer Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt. Ein Wertgutachten des Kfz Sachverständigen hilft Ihnen in einem solchen Fall, einen eher angemessenen Restwert in der Berechnung zu erhalten.

Wenn Sie ein beschädigtes Fahrzeug trotz des „wirtschaftlichen Totalschadens“ reparieren lassen wollen und dafür die 130 % – Regel anwenden lassen wollen, ist ein Wertgutachten ebenfalls eine sinnvolle Hilfe. Damit kann nachgewiesen werden, dass die zu erwartenden Reparaturkosten den maximalen Betrag von 130 % des Zeitwerts des Fahrzeugs nicht überschreiten und die Versicherung die Reparaturen bezahlen muss.

Versicherungen haben daran in der Regel kein Interesse, da sie in diesem Fall ja statt dem Wiederbeschaffungsaufwand deutlich mehr als den tatsächlichen Fahrzeugwert bezahlen müssen. Das bedeutet für die Versicherung 30 % bis 40 % mehr Kosten. Dennoch haben Sie einen Rechtsanspruch darauf.

Auch bei einem Verkauf lohnt sich ein Wertgutachten für das Fahrzeug. Es stärkt Ihre Verhandlungsposition bei Verkaufsverhandlungen und verhindert, dass Sie aus Unwissenheit weniger für Ihr Fahrzeug erhalten als es eigentlich wert wäre.