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Abschleppkosten

Abschleppkosten, Ab- und Anmeldung, Kfz-Entsorgung

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Bei einem Verkehrsunfall entstehen auch zahlreiche Folgekosten, die direkt mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen.

Dazu gehören die Berge- und Abschleppkosten, die Aufwendungen zur Entsorgung, Ab- und Anmeldungen bei der Zulassungsstelle und einige unter Umständen damit verbundene finanzielle Kosten.

Auch diese Belastungen müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden.

Abschleppkosten: Berge- und Abschleppkosten

Wird das Fahrzeug beispielsweise von der Straße in einen Graben gedrängt, bleibt spektakulär auf einer Leitplanke oder auf dem Dach liegen, entstehen Bergekosten.

Ist das Fahrzeug nicht mehr betriebsbereit oder verkehrssicher, muss es auch noch abgeschleppt werden. Die Kosten dazu muss die gegnerische Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers auf jeden Fall übernehmen.

Selbiges gilt für den Einsatz der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks zur Straßenreinigung. Bei der Vorgehensweise stehen Ihnen in Berlin und im Brandenburgerumland zwei Optionen bereit:

Sie informieren den nächstbesten Abschleppdienst, fragen bei der Werkstatt Ihres Vertrauens nach oder suchen einen passenden aus dem Branchenbuch.

Da Sie sowieso unmittelbar nach dem Unfall Ihren Kfz-Sachverständigen benachrichtigen sollten, und falls Sie uns bereits zur Beweissicherung zum Unfallort gebeten haben, können wir Ihnen gerne auch einen zuverlässigen Anschleppdienst empfehlen.

Der bringt das Fahrzeug dann zur Werkstatt, zu Ihnen nach Hause oder eventuell sogar gleich zum entsprechenden Verwerter. Die Kosten führen wir dann im Gutachten auf.

Abschleppkosten: Ab- und Anmeldekosten

Abschleppkosten

Abschleppkosten

Gegebenenfalls ist es ebenso notwendig, dass ein verunfalltes Fahrtzeug ab- und ein neues Ersatzfahrzeug angemeldet werden muss. Auch diese Kosten sind einschließlich neuer Kennzeichen oder einem vielleicht benötigten Babysitter (falls Kinder beaufsichtigt werden müssen) von der Versicherungsgesellschaft zu übernehmen.

Abschleppkosten: In Berlin gibt es verschiedene Zulassungsstellen:

Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Berlin Lichtenberg
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinie 294, Tram 16, 27, M6, M17
Mit dem Pkw circa 15 Minuten vom Alexanderplatz (kostenfreie Parkplätze).

Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Jüterboger Str. 3
10965 Berlin

Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinie 104, 341, U-Bahn U6 (Platz der Luftbrücke) und U7 (Gneisenaustr.)

Abschleppkosten: Verschrottung oder Entsorgung

Ist das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig, kommt nur eine Verschrottung bzw. Entsorgung infrage. Die ist ebenfalls mit Kosten verbunden, da für das Landratsamt eine Verschrottungsbestätigung erbracht werden muss.

In diesem Zusammenhang kann auch die letzte Tankfüllung erstattet werden, was ebenfalls schnell 50 bis 100 Euro ausmachen kann. Außerdem auch die Standgebühren, die sich nach der Werkstatt, dem Abschleppparkplatz oder dem Entsorger richten.

Achtung: immer wieder neigen Versicherungsgesellschaften dazu, bei einem geringeren Restwert diesen nicht anzuerkennen.

Beispiel: der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs liegt bei 1.000 Euro, der Restwert bei 200 Euro. Demnach stünden dem Geschädigten 800 Euro zu. Einige Versicherer erwähnen dann oft einen Aufkäufer, der vielleicht 400 Euro für den Schrottwagen bezahlt hätte, und wollen dann nur 600 Euro erstatten.

Das muss definitiv nicht hingenommen werden – dazu gibt es auch Gerichtsurteile.

Abschleppkosten: Wir helfen Ihnen vom Abschleppen über die Abmeldung bis hin zur Entsorgung in und um Berlin

In und um Berlin können Sie sich wie bereits eingangs erwähnt unmittelbar nach dem Unfall an uns KFZ Gutachter Berlin wenden.

Wir kommen dann unverzüglich zur Unfallaufnahme.

Gerne übernehmen wir auch alles Weitere, das heißt, wir regeln das Abschleppen an Ihre gewünschte Adresse, zur Werkstatt oder dem Verwerter, außerdem führen wir die notwendigen Vorgänge in der Zulassungsstelle für Sie durch.

Alle zur Fahrzeug-Entsorgung gehörenden Kosten (Tankfüllung, Verschrottungsnachweis, Standgebühren usw.) sind im Kfz-Sachverständigengutachten enthalten.

Sie können unsere Dienstleistungen im gesamten Berliner Stadtgebiet und im umliegenden Brandenburg in Anspruch nehmen.

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