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Kostenvoranschlag – Kurzgutachten

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten KFZ Gutachter Berlin

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Der Kostenvoranschlag – Kurzgutachten unterscheidet sich maßgeblich vom vollwertigen Kfz-Gutachten.

Eigentlich wird der Kostenvoranschlag ausschließlich von Werkstätten angeboten, allerdings sind Kostenvoranschläge auch über Ihren Gutachter möglich.

Hier hat sich allerdings das Wort „Kostenvoranschlag“ etwas fälschlich durchgesetzt.

Vielmehr handelt es sich beim Kostenvoranschlag, den Sie beim Gutachter erhalten, um ein Kurzgutachten.

Auch wenn Kurzgutachten und Kostenvoranschlag prinzipiell auf dasselbe hinauslaufen, sollten Sie dennoch dem Kurzgutachten Ihres Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Kostenvoranschlag der Autowerkstatt den Vorzug geben.

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten: Generelle Unterscheidungsmerkmale von Kostenvoranschlägen

Kostenvoranschläge von Werkstätten überschlagen die Reparaturkosten für einen zuvor definierten Arbeitsumfang. Das bedeutet, jede Werkstatt nutzt dazu ihren Stundensatz, außerdem natürlich die eigenen Ersatzteilpreise.

Schon hier kann sich für Sie ein erheblicher Nachteil einstellen. Freie Werkstätten beispielsweise liegen zumeist deutlich unter den Arbeitswerten, die Vertragswerkstätten als Grundlage verwenden.

Außerdem müssen Vertragswerkstätten auch den vom Automobilhersteller vorgegebenen Ersatzteilpreisen folgen.

Von der Vertragswerkstatt zur deutschlandweiten Werkstatt-Servicekette kann hier schon ein Unterschied von 150 Prozent im Endpreis möglich sein.

Bei Vertragswerkstätten und freien Werkstätten im direkten Vergleich können im Extremfall sogar bis zu 300 Prozent Unterschied im finalen Preis vorliegen.

Eine Reparatur in der Vertragwerkstatt, für die Sie dort beispielsweise 1.500 Euro bezahlen, kann durch die unterschiedliche Preis- und Ersatzteilpolitik in einer typfreien Werkstatt also unter Umständen schon für 500 Euro zu haben sein – bei gleicher Qualität.

Entsprechend unterschiedlich fallen dann auch Kostenvoranschläge und damit die erstattungsfähigen Kosten aus.

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten: Verbindlicher und unverbindlicher Kostenvoranschlag

Darüber hinaus gibt es auch noch Unterschiede beim Werkstattkostenvoranschlag. Es gibt den unverbindlichen und den verbindlichen Kostenvoranschlag.

Meist wird in vielen Werkstätten automatisch der unverbindliche Kostenvoranschlag angewandt.

Die Kosten werden oft nur durch kurze Sichtprüfungen kalkuliert.

Viele Schäden können aber auch erst dann sichtbar werden, wenn das Fahrzeug teilzerlegt ist. Gerade bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag können die Kosten schnell explodieren – und das völlig legitim.

Nur haben Sie dann längst mit der Versicherung abgerechnet. In diesem Fall könnten Sie sogar doppelt draufzahlen.

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten: Wenn die Bagatellschadensgrenze plötzlich überstiegen wird

Kostenvoranschlag Kurzgutachten

Kostenvoranschlag Kurzgutachten

In Deutschland werden bestimmte Kfz-Unfallschaden unterhalb eines nicht eindeutig festgelegten Höchstbetrags zwischen 500 und 800 Euro als Bagatellschaden abgewickelt.

Bei einem Bagatellschaden kann die Versicherung darauf bestehen, dass ausschließlich nach Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten abgerechnet wird. Ergibt sich später doch ein höherer Schaden, kann der Geschädigte nichts mehr unternehmen.

Dabei müssen Fahrzeuge ab einem ebenfalls nicht klar definierten Unfallschadenwert als Unfallfahrzeuge deklariert werden – zum Beispiel, wenn Sie ein solches Fahrzeug verkaufen möchten.

Diese indirekte Schädigung kann bei einem Kostenvoranschlag aber nicht berücksichtigt werden.

Darunter fallen sämtliche damit verbundenen Entschädigungen, die Ihnen zustehen würden: unter anderem eben die Wertminderung (merkantil oder technisch).

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten: Der Vorteil des Kurzgutachtens

Die Vergütung für ein Kurzgutachten von uns als KFZ Sachverständiger, KFZ Gutachter ist bei vielen Gutachtern mit den Kosten eines Kostenvoranschlags vergleichbar.

Außerdem übernimmt sowieso die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachtenkosten.

Kommen Sie nun zu uns in unser Berliner Gutachterbüro und beauftragen uns mit der Erstellung eines Kurzgutachtens, ziehen wir dabei die tatsächlich infrage kommenden Schäden in Betracht – es ist also eher mit dem verbindlichen Kostenvoranschlag zu vergleichen, welches eine Werkstatt sicherlich wesentlich exakter durchführt als ein unverbindliches.

Bemerken wir nun aber, dass Sie über die unterste Bagatellschadensgrenze kommen, erstellen wir anstelle des Kurzgutachtens automatisch ein reguläres Sachverständigen-Gutachten, das dann sämtliche Ihnen zustehenden Entschädigungsaufwendungen enthält.

Die Werkstatt kann und darf das nicht.

Teilt Ihnen die Werkstatt aber mit, dass die Kosten höher sein könnten, würde Sie auch Einnahmen zu einem Kostenvoranschlag verlieren.

Es soll hier keiner Werkstatt etwas unterstellt werden, doch schwarze Schafe, die nur ihr eigenes Interesse im Fokus haben, gibt es natürlich auch hier.

Kostenvoranschlag – Kurzgutachten: Wir sind für Sie in und um Berlin da als KFZ Sachverständiger bzw. KFZ Gutachter

Sollten Sie in einer solchen Situation stecken und nicht genau wissen, ob nun Bagatellschaden oder regulärer Unfallschaden, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Stets werden Sie das für Sie notwendige Gutachten erhalten.

Außerdem ist die Berechnungsgrundlage für Stundensätze und Ersatzteile die der durchschnittlichen Kosten der Vertragswerkstätten hier in Berlin.

Würden Sie Ihren Kostenvoranschlag unwissend in einer freien Werkstatt durchführen lassen, um das Auto aber später dennoch von einer Vertragswerkstatt instand setzen zu lassen, würden Sie für einen Großteil des Schadens aufkommen müssen.

Als Geschädigter wohlgemerkt! Mit den von uns erstellten Kostenvoranschlag – Kurzgutachten werden Sie hingegen zu keinem Zeitpunkt draufzahlen müssen, solange Sie eine Werkstatt mit durchschnittlichen Preisen (einer Vertragswerkstatt) aufsuchen.

Sollten Sie keine Zeit haben oder es technisch nicht möglich sein, mit Ihrem Unfallfahrzeug in unserem Berliner Büro vorstellig zu werden, kommen wir selbstverständlich im gesamten Stadtgebiet von Berlin und den angrenzenden Brandenburger Regionen an die von Ihnen genannte Adresse.

Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail.

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