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Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse nach Kfz Unfall – Kfz Gutachter Berlin

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Jeder Autofahrer kennt sie – die Schadenfreiheitsklassen und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt. Nach ihm richtet sich die Höhe der an die Versicherung zu entrichtenden Haftpflicht-Prämie.

Die verschiedenen Klassen, zum Beispiel SF 5, SF 12 oder SF 25, stellen die Jahre dar, die unfallfrei sind. Unverschuldete Unfälle werden natürlich nicht berücksichtigt.

Fährt ein Autofahrer also seit 17 Jahren unfallfrei, bedeutet das SF Klasse 17.

Danach richtet sich nun der Prämienrabatt.

Der ist bei allen Gesellschaften unterschiedlich gestaffelt.

Die Versicherungsprämie muss auch nicht automatisch von einer SF-Klasse zur nächsten fallen.

Ausschlaggebend dafür ist der mit den Schadenfreiheitsklassen verbundene Rabatt der jeweiligen Kfz-Versicherung.

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Schadenfreiheitsklasse: Nicht immer muss eine Hochstufung erfolgen

Bei einem verschuldeten Unfall wird der Verursacher hochgestuft, wenn die Versicherung den Schaden übernimmt.

Die Hochstufung kann auch mehrere Klassen beinhalten.

Der Fahrzeughalter kann aber auch entweder gleich selbst einen Schaden zahlen oder den Betrag an die Versicherung zurückzahlen. Dann wird er nicht hochgestuft, bzw. erhält nach dem Ausgleich an die Gesellschaft seine bisherige SF Klasse zurück.

Ob das lohnend ist, lässt sich heute über zahlreiche im Internet verfügbaren Rabattrechner schnell ermitteln.

Schadenfreiheitsklasse: Vorsicht vor dem Rabattretter

Einige Versicherer bieten auch zusätzlichen Service auch einen sogenannten Rabattretter an.

Der sollte allerdings mit Vorsicht zu genießen sein. Bei einem schuldhaft verursachten Unfall wird der Versicherungsnehmer dann zwar nicht hochgestuft, allerdings gilt das nur innerhalb der Versicherungsgesellschaft.

Bezahlt die Versicherung einen Unfallschaden, bei dem der Rabattretter angewendet wird, und drei Monate später wechselt der Halter zu einer anderen Gesellschaft, erhält er die SF-Klasse, in die er eigentlich zurückgestuft worden wäre, weil es eben nicht übergreifend von einer zur nächsten Versicherungsgesellschaft funktioniert.

Schadenfreiheitsklasse: Ihr Kfz-Gutachter, der für Sie in und um Berlin da ist

Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall haben, können Sie sich gerne direkt an unser Berliner Büro wenden, uns anrufen oder eine E-Mail senden.

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