030 761 900 78

Schadenersatz KFZ Unfall

Schadenersatz KFZ Unfall nach einem Verkehrsunfall kann umfassend sein

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030-417 02 99 5

Bei einem Unfall kann es neben den reinen Sachschäden noch eine ganze Reihe weiterer Kosten geben, die durch die gegnerische Versicherung zu ersetzen sind.

Nachdem die Versicherungen Kfz-Gutachter- und Anwaltskosten bei jeder Art von Unfall (vom Bagatellschaden bis zum Unfall mit Todesfolgen) erbringen müssen, sollte der Gutachter unmittelbar nach dem Unfall und der Rechtsanwalt so schnell wie möglich eingeschaltet werden.

Keinesfalls sollten Abtretungserklärungen an Werkstätten durchgeführt oder Empfehlungen und „Hilfsangebote“ der gegnerischen Versicherung beansprucht werden.

Schadenersatz KFZ Unfall: Unfallgeschädigte haben viel mehr Ansprüche, als die meisten vermuten

Neben den reinen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen, also Reparaturkosten, Wertminderungen etc., kann der Geschädigte oft noch eine ganze Reihe weiterer Kosten beanspruchen.

Eine der bekanntesten ist wohl das Schmerzensgeld bei gesundheitlichen Schädigungen. Doch die Schadensregulierung geht noch wesentlich weiter.

Schadenersatz KFZ Unfall: Schmerzensgeld und Behandlungskosten

Hat der Geschädigte körperlichen Schaden durch den Unfall erlitten, kann er die Behandlungskosten und Schmerzensgeld einfordern.

Das Schmerzensgeld richtet sich nach Umfang des körperlichen Schadens und gegebenenfalls auch nach den Ursachen des Unfalls, wenn der Fahrer den Unfall beispielsweise unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursacht hat.

Die Arzterstattungskosten beziehen sich größtenteils auf solche Punkte, die von der regulären Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu gehören die Selbstbeteiligungskosten bei Zahnbehandlungen, Brillen, Kosten für den Weg zum Arzt oder für Medikamente.

Schadenersatz KFZ Unfall: Organisatorische Schäden rund um einen Unfall

Daneben kommen eine Menge Erledigungen auf den Geschädigten zu: er muss Gutachter und Rechtsanwalt beauftragen, mit den Reparaturkosten gegebenenfalls in Vorkasse treten, und hat auch große zeitliche Aufwendungen.

Dazu gehören die folgenden Erstattungsmöglichkeiten:

Schadenersatz KFZ Unfall: Babysitterkosten und Haushaltsführungsschaden

Kann der Geschädigte den Haushalt aufgrund des Unfalls nicht führen, können diese Unkosten geltend gemacht werden.

Dasselbe gilt, wenn ein Babysitter benötigt wird für Zeiträume, in denen das Fahrzeug abgemeldet oder zur Werkstatt gebracht wird, für die Termine bei Ihrem KFZ Gutachter und Rechtsanwalt usw..

Diese Kosten können auch dann eingefordert werden, wenn sie ein Verwandter, Nachbar oder Bekannter einspringt.

Schadenersatz KFZ Unfall: Verdienstausfall bei Arbeitnehmern und Selbstständigen

Kommt es zu einem Arbeitsausfall oder bedingtem Arbeitseinsatz durch den Unfall, muss der Verursacher auch diese Kosten übernehmen. Ist ein Arbeitnehmer wegen des Unfalls krankgeschrieben, muss der Lohn ab der 7. Woche weiterbezahlt werden (bis dahin zahlt der Arbeitgeber).

Dazu gehören auch Sonderzahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Selbstständige können sich ihre jetzt fehlende Arbeitskraft ebenfalls entschädigen lassen.

Schadenersatz KFZ Unfall: Nachkosten zum Unfall

Aus einem Unfall ergeben sich oftmals unterschiedliche Folgekosten.

Auch diese kann der Geschädigte einfordern:

Schadenersatz KFZ Unfall

Schadenersatz KFZ Unfall

Abschleppen und Bergekosten, Kosten in Verbindung mit der Zulassungsstelle

Zunächst muss die gegnerische Versicherung Berge- und Abschleppkosten übernehmen. Je nachdem, ob ein Fahrzeug repariert oder ersetzt wird, entstehen auch ersatzfähige Ab-, An- und Ummeldekosten.

Schadenersatz KFZ Unfall: Verschrottung

Dazu zählen auch die rund um die Verschrottung entstehenden Kosten.

Selbst die Tankfüllung des Autowracks muss die Versicherung ersetzen. Ebenso fallen vorangegangene Standkosten darunter. Abzüge seitens der gegnerischen Versicherung mit dem Vermerk auf einen Verwerter, der mehr für das Schrottfahrzeug bezahlt hätte, sind nicht relevant und dürfen nicht abgezogen werden.

Schadenersatz KFZ Unfall: Kostenpauschale

Für sämtliche Abläufe muss der Geschädigte voraussichtlich viele Telefonate führen und Termine wahrnehmen. Dazu gibt es eine Kostenpauschale.

Schadenersatz KFZ Unfall: Weitere gerne vergessene Posten

Wurde bei dem Verkehrsunfall beim Geschädigten ein Becher Kaffee ausgeschüttet oder entstanden ähnliche Verunreinigungen am Fahrzeug-Interieur oder der Bekleidung, sind auch hier die Reinigungs- und gegebenenfalls Neuanschaffungskosten zu erstatten.

Dazu zählen auch teure Kleidungsstücke (Designer-Mode) oder Accessoires (Designer-Sonnebrille).

Schadenersatz KFZ Unfall: Schadensansprüche bei Schwerverletzten und Verkehrstoten

Auch bei Schwerstverletzungen oder einem Todesfall durch den Unfall entstehen zahlreiche Kosten, welche die Versicherung übernehmen muss. Im Todesfall werden die meisten Schadensposten an den/die Erben ausbezahlt.

Schadenersatz KFZ Unfall: Dauerhafte Beeinträchtigungen

Hier sind sämtliche Folgekosten für Behandlung und Schmerzensgeld (seelisch und psychisch) zu leisten.

Schadenersatz KFZ Unfall: Schadensersatz an die Hinterbliebenen

Im Todesfall muss die Versicherung die gesamten Kosten einer durchschnittlichen Beerdigung inklusive Graberstbepflanzung, Trauerfeier und entsprechender Kleidung übernehmen.

Außerdem muss die Versicherung Unterhaltsverpflichtungen des Toten bis zu deren regulären Endzeiten übernehmen.

Schadenersatz KFZ Unfall: Schmerzensgeld für Hinterbliebene

Darunter fallen Schockschäden, wenn Sie übermäßig stark auftreten.

Schadenersatz KFZ Unfall: Die zu leistenden Schadensaufwendungen können ausgesprochen umfangreich sein

Viele Geschädigte sind mit der Vielfalt an Kostenerstattungen, die ihnen zustehen würden, völlig überfordert.

Das ist auch nicht verwunderlich, hat doch in der Regel selbst nur ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt einen wirklichen Überblick. Oft werden auch Schadenskosten gekürzt.

Das geschieht selbst, wenn es hochrichterliche Urteile dagegen gibt. Daher sollte der Weg direkt nach dem Unfall direkt zum neutralen Gutachter und dann zum Anwalt gehen, da auch die hier gemachten Aufzählungen nur auszugsweise Beispiele sind und individuell immer anders gelagert sind.

Schadenersatz KFZ Unfall: Ihr Kfz-Gutachter und Anlaufstelle in Berlin

Gerne können Sie unser Berliner Sachverständigenbüro für KFZ unmittelbar nach dem Unfall informieren. Wir sichern Beweise dann umgehend vor Ort durch Lichtbilder, Aufzeichnungen und dergleichen.

Außerdem sind wir Ihnen gerne auch bei der Suche nach einem versierten Fachanwalt in Ihrem Berliner Stadtbezirk oder in Brandenburg behilflich.

Rufen Sie uns einfach in unserem Büro an oder senden Sie uns eine E-Mail nach Berlin.

Wir helfen Ihnen im gesamten Stadtgebiet von Berlin und im Brandenburger Umland schnell, unkompliziert und immer auf Ihrer Seite stehend.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030-417 02 99 5