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Kfz Gutachter Charlottenburg

Kfz Gutachter Charlottenburg

Allein in Berlin gab es im Vorjahr weit über 140.000 Verkehrsunfälle. Wenn Sie in Berlin mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind und ohne Ihr Zutun in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie möglichst umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit Sie später den Ihnen insgesamt entstandenen Schaden von der gegnerischen Versicherung auch wirklich vollständig ersetzt bekommen.

Was Ihr Kfz Gutachter für Sie tun kann

Sie können uns auch direkt an die Unfallstelle rufen. Wir sind zur Stelle, dokumentieren den Unfall und den entstandenen Schaden fachlich sauber und auch gerichtsverwertbar.

Wenn es sich nur um einen sogenannten Bagatellschaden handelt (Schadenshöhe unter rund 750 Euro) erstellen wir einen Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten. Dafür setzen wir ortsübliche Preise von Markenwerkstätten an. Sie können danach dann von der gegnerischen Versicherung verlangen, den auf dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag zu bezahlen und Ihr Fahrzeug reparieren lassen, wo Sie möchten. Sie brauchen der Versicherung danach keine Werkstattrechnung vorzulegen. Sie erhalten den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag ohne Wenn und Aber von der gegnerischen Versicherung.

Die wenigsten Schäden sind allerdings Bagatellschäden. Auch wenn das in manchen Fällen für Laien so aussieht,

Kfz Gutachter Charlottenburg

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als wäre es „nur eine Kleinigkeit“, können die Reparaturkosten bei unseren modernen, hochtechnisierten und empfindlichen Fahrzeugen dann durchaus manchmal in die Tausende gehen – selbst wenn man von außen nicht viel sieht.

Hier sind Sie mit Ihrem Kfz Gutachter in Charlottenburg immer auf der sicheren Seite. Als Profis erkennen wir, welche Art von Schaden vorliegt und können die Reparaturkosten zuverlässig abschätzen. Wir ermitteln in einem Unfallgutachten sorgfältig und nachvollziehbar, was alles beschädigt wurde – und was die Reparatur in der Markenwerkstatt kostet. Da wir Sachverständige sind,  zählt unser Gutachten auch als Fachgutachten vor Gericht, falls es zu einem Prozess kommen sollte.

Die Kosten für unsere Tätigkeit muss dabei die gegnerische Versicherung tragen – Sie haben einen Rechtsanspruch darauf Ihren eigenen Kfz Gutachter zu bestellen und die Rechnung dafür der gegnerischen Versicherung aufzuerlegen, wenn Sie als Unfallgeschädigter keine Schuld am Unfall trifft.

Verzichten Sie nicht auf Schadenersatz, der Ihnen zusteht

Als Unfallgeschädigter haben Sie nicht nur ein Recht auf Schadenersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug: auch für jeden anderen Schaden – ob materiell oder immateriell – der Ihnen entstanden ist, muss die gegnerische Versicherung Schadenersatz leisten.

Das kann Schmerzensgeld sein aber auch die Kosten für die nachfolgende Behandlung eines Schocks, den Sie im Zuge des Unfalls erlitten haben. Sie können nach dem Unfall Ihr Fahrzeug nicht nutzen – damit haben Sie ein Recht darauf, den Nutzungsausfall Schadenersatz zu erhalten. Sie haben durch den Unfall einen Flug verpasst, den Sie nun neu buchen müssen, Ihnen ist ein wichtiges Geschäft entgangen oder Sie haben einen Verdienstausfall erlitten? Dann muss die gegnerische Versicherung auch für diesen Schaden (Vermögensschaden) aufkommen.

Das Gleiche gilt, wenn beim Unfall Ihre Kleidung oder im Wagen mitgeführte Gegenstände (z. B. eine teure Fotoausrüstung) wurden durch den Unfall beschädigt? Dann muss die gegnerische Versicherung dafür Ersatz leisten.

Als Ihr Kfz Gutachter in Charlottenburg beraten wir Sie schon bei der Gutachtenstellung im Hinblick auf die Schadenersatzforderungen, die Sie geltend machen können und helfen Ihnen später, diese Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung auch direkt durchzusetzen.

Immer zur Stelle – Ihr Kfz Gutachter in Charlottenburg

Zögern Sie nicht, uns nach einem Unfall direkt anzurufen. Notieren Sie sich am besten unsere Nummer und legen Sie den Zettel direkt zu Ihrem Unfallbericht. So haben Sie sie im Bedarfsfall gleich zur Hand. Wir kommen im gesamten Stadtgebiet von Berlin und auch in großen Teilen des Berliner Umlands umgehend auch an die Unfallstelle.

Auch wenn Sie ein Wertermittlungsgutachten für Ihr Fahrzeug benötigen, das Sie verkaufen wollen oder wenn Sie andere Probleme mit einem Fahrzeugschaden haben, sind wir natürlich gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an!