030 761 900 78

Fahrzeugbewertung Berlin

Fahrzeugbewertung Berlin

Wenn es um die Bewertung eines Fahrzeugs nach einem Unfall geht, kommen mehr Dinge in Betracht als nur die geschätzte Höhe der Reparaturkosten. Andere finanzielle Verluste, wie etwa die Wertminderung, können meist erst durch ein Kfz-Gutachten dargelegt werden.

Merkantile Wertminderung

Ein Fahrzeug mit einem früheren Unfallschaden hat einen geringeren Wiederverkaufswert als ein völlig unfallfreies Fahrzeug. Diese sogenannte merkantile Wertminderung nach einem Unfall kann je nach Fahrzeug durchaus bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Als Unfallgeschädigter hat man natürlich das Recht, auch diesen Schaden in vollem Umfang abgegolten zu bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, das ein entsprechendes Gutachten zur Verfügung steht, das die Wertminderung im individuellen Einzelfall für das betroffene Fahrzeug belegt.

Ein Unfallgutachten hilft, diese Schäden immer klar zu beziffern und auch bei der gegnerischen Versicherung als Unfallgeschädigter einfordern zu können.

Fahrzeugwert und wirtschaftlicher Totalschaden

Nicht bei jedem Fahrzeug lohnt sich eine Reparatur noch. Bei hohem Alter und geringem Wert des Fahrzeugs kann es durchaus passieren,  dass die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Man spricht dann von einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden (im Gegensatz zum technischen Totalschaden).

In der Regel ist es so, dass die gegnerische Versicherung eine Übernahme der Kosten für die Reparatur in einem solchen Fall verneinen kann.

Fahrzeugbewertung Berlin

Fahrzeugbewertung Berlin

Bezahlt wird von der Versicherung dann nur der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand.

Der Wiederbeschaffungsaufwand setzt sich zusammen aus dem Wiederbeschaffungswert (durchschnittliche Kosten für ein gleiches Fahrzeug mit gleicher Ausstattung), verringert allerdings um den Restwert des Fahrzeugs.

In der Praxis kommt es hier häufig zu Streitigkeiten über die Höhe des tatsächlichen Wiederbeschaffungsaufwands. In diesem Fall lohnt es sich, einen Gutachter zu beauftragen, der das Fahrzeug bewertet, um der Versicherung des Unfallverursachers etwas entgegensetzen zu können.

Möchte man sein geliebtes Fahrzeug unbedingt behalten und trotz der hohen Kosten dennoch reparieren lassen, gibt es im Gesetz eine Ausnahmeregelung – die 130 %-Regel: Sie sieht vor, dass die Versicherung auf Wunsch des Unfallgeschädigten eine Reparatur dennoch bezahlen muss – allerdings nur dann, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Versicherungen möchten das natürlich lieber vermeiden, da sie in diesem Fall ja bis zu 30 % mehr Kosten für den Schaden haben.

Um einen solchen Anspruch durchsetzen zu können, sind ebenfalls eine Fahrzeugbewertung und ein Unfallgutachten durch den Kfz Sachverständigen Voraussetzung.

Fahrzeugbewertung bei Verkauf

Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs sind sich viele in Bezug auf den Wert oft unsicher. Keinesfalls möchte man sein Fahrzeug natürlich unter Wert verkaufen, oft braucht man das Geld auch für den Kauf eines neuen Fahrzeugs. Von vielen Ankäufern werden häufig aber deutlich weniger Geld geboten, als das Fahrzeug tatsächlich Wert ist.

In diesem Fall hilft ebenfalls eine Fahrzeugbewertung durch den Kfz Sachverständigen, um den wahren Wert des Fahrzeugs nicht nur zu kennen, sondern in Verkaufsgesprächen auch durchsetzen zu können.